Der geliebte Erzrivale ist ja gemeinhin für seine nahezu unschlagbare Witzigkeit bekannt. Das geht sogar so weit, dass bereits im Jahre 1993 die sogenannte „Witzfigur Tünnes“ im Rahmen einer „Stunksitzung“ eine Kruzifixinschrift betiteln durfte, weil im Karneval ja irgendwie noch mehr alles erlaubt ist, als dies in Köln eh schon der Fall ist. Dass die Sache zunächst ein Strafverfahren nach sich zog, wurde im Nachhinein als geradezu grotesk bewertet, es gilt ja schließlich die Freiheit der „Kunst“ zu wahren. Entsprechend positionierte sich damals jedenfalls die Presse (vgl. z.B. http://www.zeit.de/1993/37/dat-schild) und begrüßte die Entscheidung, dass das Verfahren mit einem Freispruch endete. Weiterlesen