Nach dem Heimspiel gegen Hannover am 11.05.2013 ließ sich ein junger Bayer Fan in der Nähe des Bahnhofs dazu hinreißen, einen Fan von Hannover zu attackieren und ihm hierbei den Schal zu entwenden. Was folgte war eine Anklage wegen Körperverletzung und Raubes. Der junge Fan wandte sich im Folgenden als Erstes an das Fanprojekt und begann daraufhin einen Fehler, der einem in der Regel später Probleme bereitet. Er kommunizierte mit der Polizei und gab die Tat zu. Mit dem Fanprojekt wurden bereits vor der Hauptverhandlung einige Maßnahmen durchgeführt, die das Strafmaß lindern sollten. Neben der Rückgabe des Schals sandte er einen Entschuldigungsbrief an sein Opfer und setzte sich intensiv mit der Tat auseinander. Freiwillig begann er zudem ein Praktikum bei einer Schule und leistete dort gemeinnützige Arbeitsstunden ab.

Nachdem wir als Kurvenhilfe von dem Fall erfahren hatten erkannten wir den Ernst der Lage und vermittelten den jungen Bayer Fan an unseren Anwalt. Dieser sollte im Folgenden die Verteidigung übernehmen und dem jungen Fan rechtlichen Beistand in der Hauptverhandlung leisten. Es handelte sich schließlich um den Vorwurf des Raubes und der Körperverletzung. Zwei Delikte, bei denen es sich empfiehlt nicht auf rechtlichen Beistand zu verzichten.
Da es sich um einen Jugendlichen handelte, erfolgte die Anklage am Wohnort. In der Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht Düsseldorf konnte das Gericht von der nachhaltigen Auseinandersetzung mit der Tat überzeugt werden, so dass trotz des schweren Vergehens, eine Einstellung des Verfahrens erreicht wurde. Die Einstellung war mit der Auflage verbunden insgesamt 30 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die bisher geleisteten Stunden während des Praktikums an der Schule wurden sogar anerkannt.

Sehr erfreulich war hier, dass die Richterin sich offen für die Ausführungen zu Ultras und der Ultrakultur zeigte und nicht den üblichen Vorurteilen gegenüber Fußballfans und Ultras unterlag. Letztlich führten die Gesamtumstände in diesem Einzelfall zu einer milden Bestrafung. Wir möchten jedoch in jedem Fall als Kurvenhilfe ausdrücklich davon abraten ohne Rücksprache mit einem Anwalt Angaben gegenüber der Polizei zu machen. Raub ist kein Kavaliersdelikt und wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft! Überlegt es Euch also vorher ob Ihr in solche Situationen geraten wollt oder nicht.