In der Bundesrepublik Deutschland gilt bei jedem, der im Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben, immer zuerst die Unschuldsvermutung. Erst wenn dem Beschuldigten ein Gesetzesverstoß nachgewiesen wird, kann ein rechtskräftiger Schuldspruch und das Auferlegen einer angemessenen Strafe erfolgen. Rechtsstaatlichkeit wie sie sein sollte! Doch wird das Prinzip der Unschuldsvermutung in Sachen Stadionverboten ad absurdum geführt und komplett verdreht.

Wir möchten euch an dieser Stelle beispielhaft aufzeigen, wie schnell selbst Unschuldige in Deutschland im Rahmen von Fußballspielen von Bayer 04 Leverkusen ein SV erhalten können.

Nehmen wir an, ihr trefft euch mit euren Freunden vor dem Spiel in einer Kneipe in Leverkusen. Dies muss nicht am Eck oder in der Pille, sondern kann auch eine x-beliebige Kneipe rund um Leverkusen sein. In dieser Kneipe treffen sich auch mehrere auswärtige Fans, die euch nicht weiter stören. Eventuell unterhaltet ihr euch sogar mit Ihnen über das Spiel und man trinkt ein Bier zusammen. An einer anderen Stelle entsteht zwischen den Auswärtigen Fans und anderen Bayer Fans ein Streit, in dessen Verlauf es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommt und die gewalttätigen Fans sich danach vom Ort des Geschehens entfernen. Kurze Zeit später werdet ihr auf dem Weg zum Stadion von der Polizei aufgehalten, da eure Gruppe zu den Zeugenaussagen in Bezug auf die Auseinandersetzung passt. Obwohl ihr jede Beteiligung abstreitet, werden von euch die Personalien festgestellt, d. h. die Polizei speichert eure persönlichen Daten in dem Zusammenhang mit der körperlichen Auseinandersetzung.

Ein paar Tage später bekommt ihr nun eine Vorladung der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter in Sachen Landfriedensbruch und (schwerer) Körperverletzung und zeitgleich ein dreijähriges Stadionverbot – ausgestellt von der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH.

Warum kann das in diesem Fall so schnell und vor allem so einfach gehen?

Der Polizei obliegt eine Ermittlungspflicht bei möglichen Gesetzesverstößen. Bei körperlichen Auseinandersetzungen im Rahmen von Fußballspielen wird zusätzlich der ortsansässige Verein darüber benachrichtigt, welche Personen augenscheinlich an der Auseinandersetzung beteiligt waren. Da von euch die Personalien aufgenommen wurden, werden diese dann an den Verein weitergegeben. Die meisten Vereine haben dann eine(n) Stadionsverbotsbeauftragte(n), welche(r) über die Vergabe des SV entscheidet. In Leverkusen ist dies der Chef des Sicherheitsdienstes, Herr Ziewer.

Abgesehen von den polizeilichen Ermittlungen solltet ihr in Leverkusen immer die Chance erhalten, euch zeitnah mit den Mitarbeitern des Fanprojekts auszutauschen und in diesem Zusammenhang auch eine Stellungnahme zu dem ausgesprochenen SV abgeben zu können. Besteht immer auf dieses Recht, denn allein dieser erste Schritt kann oft schon weiterhelfen.

Allerdings kann es auch dazu kommen, dass weder die Anhörung im Fanprojekt, noch die Einstellung der polizeilichen Ermittlungen dazu führen, dass auch das SV aufgehoben wird. Hier hilft dann nur noch der Weg über einen Anwalt.

Wenn euch ähnliches widerfahren sollte, nehmt umgehend Kontakt zur Kurvenhilfe Leverkusen auf! Bei uns erhaltet ihr die ersten Tipps und Möglichkeiten zur weiteren vorgehensweise und ggf. eine Weiterleitung zu einem unserer Anwälte. Ihr erreicht uns per E-Mail unter info@kurvenhilfeleverkusen.de oder am Spieltag unter der Notfallnummer: 015224668918.