Der geliebte Erzrivale ist ja gemeinhin für seine nahezu unschlagbare Witzigkeit bekannt. Das geht sogar so weit, dass bereits im Jahre 1993 die sogenannte „Witzfigur Tünnes“ im Rahmen einer „Stunksitzung“ eine Kruzifixinschrift betiteln durfte, weil im Karneval ja irgendwie noch mehr alles erlaubt ist, als dies in Köln eh schon der Fall ist. Dass die Sache zunächst ein Strafverfahren nach sich zog, wurde im Nachhinein als geradezu grotesk bewertet, es gilt ja schließlich die Freiheit der „Kunst“ zu wahren. Entsprechend positionierte sich damals jedenfalls die Presse (vgl. z.B. http://www.zeit.de/1993/37/dat-schild) und begrüßte die Entscheidung, dass das Verfahren mit einem Freispruch endete.
Wehe aber, wenn es um Fußball geht. Da versteht der humorvolle Kölner plötzlich keinen Spaß mehr. So geschehen im Rahmen des Kicks bei Viktoria Köln im DFB-Pokal im Oktober 2015. Die Steilvorlage, dass man in Köln antreten musste, wurde durch einige Bayeranhänger aufgenommen und ein Transparent gehisst, auf dem vermerkt war „Jeder Kölner ist ein Hurensohn“. Es dürfte wohl ziemlich klar sein, dass es sich bei dem Inhalt des Transparentes um einen kollektiven Angriff vor allem auch auf die nicht im Stadion befindlichen FC-Fans handelt.
Allerdings wird heutzutage beim Fußball allzu gern die große Strafrechtskeule geschwungen und so ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass plötzlich die Bayerfans Aligheri und Pit (Namen von der KHL geändert) Post bekamen, weil sie irgendwen beleidigt hätten. Was zu diesem Zeitpunkt noch spannend war, nämlich wer denn eigentlich genau beleidigt wurde, wurde im Laufe des Verfahrens, das den beiden danach blühte, niemals aufgeklärt. Klar wurde nur, dass offenbar das Transparent zu „Unmutsbekundungen“ beim Kölner Publikum führte. Daraufhin fühlte sich eine Führungsperson des Vereins dazu ermächtigt Strafantrag zu stellen. Auch die Ermittlungsbehörden hielten ihn offenbar für geeignet. Wohlgemerkt, antragsberechtigt im Rahmen von sogenannten Antragsdelikten, also solchen Straftaten die ohne den Antrag nicht verfolgt werden können, ist ausschließlich der Geschädigte. Ob der hier antragstellende Herr überhaupt Kölner ist und so von dem Transparent umfasst sein konnte, wurde nicht oder zumindest nicht erkennbar geprüft.
Die zuständige Staatsanwältin sah offenbar auch nicht übermäßig viel Bedarf, den oder die Geschädigten konkret zu bezeichnen, jedenfalls findet sich in der Anklage, die sie erhob, kein Wort zu der Frage, wer denn eigentlich der Beleidigte ist.
Nunmehr waren also Aligheri und Pit angeklagt vor dem Amtsgericht Köln. Die Versuche der Verteidiger der beiden, das Gericht davon abzuhalten, das Verfahren zu eröffnen, blieben erfolglos. Stattdessen folgte eine bizarre Auseinandersetzung um die Frage des Gerichtstermins. Irgendwann allerdings war dem Gericht – offenbar auch im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – wohl doch etwas mulmig und aus heiterem Himmel folgte das Angebot, das Verfahren ohne Auflage und bei voller Kostenlast auf Seiten des Staates einzustellen.
Nachdem Aligheri und Pit wegen des Vorfalls nicht nur das Verfahren sondern ob der von ihnen ausgehenden immensen Bedrohung für die Gesellschaft auch noch ein bundesweites Stadionverbot am Hals hatten, einigte man sich schließlich darauf, dass man einer Einstellung zustimmen könnte, wenn der Verein sein Stadionverbot zurücknehme. Auch dieser Vorgang lief nicht ohne weiteres Stolpern ab, letztendlich konnte das Kapitel aber nunmehr geschlossen werden und die beiden jungen Männer dürfen wieder ihrer Leidenschaft nachkommen.
Festzuhalten bleibt, dass in Köln zwar sogenannter Humor und die Freiheit der Kunst groß geschrieben werden. Schwierig wird es aber offenbar dann, wenn es um Fußball geht oder aber, wenn man selbst Opfer eines Angriffs wird…