In den letzten Tagen erreichte einige Anhänger der aktiven Fanszene von Bayer Leverkusen unangenehme Post der Polizei. Gegen Teile der Stadionverbotler – aber auch gegen Personen ohne Stadionverbot – wird für das Auswärtsspiel der Werkself in Mönchengladbach ein Stadtverbot für das gesamte Stadtgebiet in Mönchengladbach ausgesprochen! Dass Stadtverbote einen massiven Eingriff auf die persönliche Bewegungsfreiheit eines jeden Menschen ausüben, diesen in seiner Freiheit und in der Auslebung seiner Passion einschränken und die bloße Tatsache eines Stadtverbotes die betreffenden Personen pauschal kriminalisiert, denunziert und unter Umständen vor dem Arbeitgeber, der Familie, Freunden und Verwandten bloßstellt, wurde in der Vergangenheit häufig angeprangert und den entsprechenden Behörden dargelegt. (http://www.nk12.de/stadioneck-bleibt-heute-geschlossen/)

Die nun ausgestellten Stadtverbote stellen allerdings einen neuen Höhepunkt der Unverhältnismäßigkeit dar. Die Polizei begründet die Stadtverbote unter anderem damit, dass „das Verhältnis zwischen den Problemfangruppen von Borussia Mönchengladbach und Bayer Leverkusen aus polizeilicher Sicht als rivalisierend eingestuft wird.“ Dieser Einschätzung widersprechen wir als Rechtshilfen der zwei Fanszenen vehement. Beide Lager pflegen seit Jahren ein ziemlich neutrales Verhältnis. Von rivalisierend oder gar feindschaftlich kann hier keine Rede sein. Zwischen den Ultrágruppen gibt es einige persönliche Kontakte, weshalb Ausschreitungen oder ähnliche Horrorszenarien am Samstag mehr denn je auszuschließen sind! In der Vergangenheit haben Stadionverbotler beider Vereine die Spiele sogar gemeinsam verfolgt. Darüber hinaus werden die Stadtverbote mit Vorkommnissen und Ereignissen begründet, bei welchen es weder zu Straftaten, noch zu Ermittlungsverfahren gekommen ist, geschweige denn die betreffenden Personen rechtskräftig verurteilt wurden. Eine bloße Personenkontrolle an einem Spieltag vor mehreren Jahren ist also einer der Gründe weshalb man es im Jahre 2016 als legitim erachtet, die Bewegungsfreiheit von nicht vorbestraften Fußballfans einzuschränken.

Beim letzten Aufeinandertreffen unserer Vereine in Mönchengladbach kam es nach dem Spiel zu Auseinandersetzungen zwischen Leverkusener Anhängern und der dort eingesetzten Polizei. Grund hierfür war eine verbale Auseinandersetzung eines Gladbacher und eines Leverkusener Fans, im Zuge dessen die eingesetzten Beamten unverhältnismäßig und augenscheinlich übermotiviert unter Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken einschritten. Wir können uns vorstellen, dass diese Vorkommnisse unter anderem als Grund für die ausgesprochenen Stadtverbote in internen Polizeikreisen aufgeführt werden. Wer nun denkt, es trifft bei den betroffenen Personen nur diejenigen, die an dieser Auseinandersetzung beteiligt waren, liegt falsch. Es trifft willkürlich Personen aus der gesamten Fanszene. Unabhängig davon ob der Betroffene an diesem Tag überhaupt in Mönchengladbach anwesend war oder bei den genannten Vorkommnissen „mitgemischt“ hat oder nicht.

Als Fanhilfen hinterfragen wir an dieser Stelle deutlich den Sinn der ausgesprochenen Stadtverbote und lehnen selbige strikt ab! Die Fanhilfen aus Mönchengladbach und Leverkusen fordern von den Behörden einen besonneneren Umgang mit Stadtverboten – wenn schon nicht auf deren Aussprache verzichtet wird. Das hiesige Vorgehen rechtfertigt die Annahme, dass von Teilen der Exekutive Anmaßungen und Beurteilungen durchgeführt werden, welche sich nicht nur fernab jeder Realität bewegen sondern auch zeigen, dass man über Sachverhalte urteilt und richtet, von welchen man bei den entsprechenden Behörden ganz offensichtlich weniger Ahnung hat, als man es gerne außerhalb darstellt. Es wird deutlich, dass hier mit reiner Willkür versucht wird, den Fans weiter ihre Freude am Fußball zu nehmen und diese an der Auslebung ihrer Leidenschaft zu hindern.

Es ist und bleibt zu verurteilen wie in Deutschland mit Fußballfans umgegangen wird!