Wie viele wissen, kann man auch als Unschuldiger schnell von einem Stadionverbot betroffen sein. Das SV ist jedoch nicht das einzige Problem. Gleichzeitig bekommt man einen Eintrag in eine Datei, die sich „Gewalttäter-Sport“ nennt. Diese Datei wird von der „Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS)“ mit Sitz in Duisburg geführt. Ein Eintrag erfolgt nach dem sogenannten „Tatortprinzip“. Das heißt für die Datenpflege, Aktualisierung und Löschung ist die jeweils eintragende Dienststelle verantwortlich.

Eine Löschung der Daten muss also dort beantragt werden, wo der Datensatz erstellt wurde. Dass dies nicht immer reibungslos verläuft, ist leider eine Realität, mit der sehr viele Fußballfans zu kämpfen haben. Was bedeutet denn so ein Eintrag in der Praxis?

Hier ein Beispiel von der Anreise zum CL-Spiel letztes Jahr bei Chelsea London. Während der Personenkontrolle bei der Ausreise im Flughafen Köln/ Bonn durch die Bundespolizei fiel auf, dass zwei Schalker Einträge bei der ZIS wegen der Vorkommnisse beim Derby 2012 in Dortmund hatten. Ihnen wird die Ausreise mit der Begründung verweigert, dass sie potentielle Täter sind, die das Ansehen der BRD im Ausland schädigen könnten. Und das, trotz Flugticket, gültiger Eintrittskarte und ohne rechtskräftige Verurteilung! Ein Großteil der Verfahren im Rahmen des Derbys vom Oktober 2012 wurde in den letzten Wochen von der Staatsanwaltschaft Dortmund nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Diese Entscheidung hätte im Rahmen eines Gerichtsverfahrens den Charakter eines Freispruchs. Eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO bedeutet, dass das Stadionverbot nach den Richtlinien der DFL zwingend aufgehoben werden muss.

Eine automatische Löschung des Eintrags in der Datei „Gewalttäter-Sport“ bedeutet dies jedoch nicht!

Die Löschung der Daten muss bei der eintragenden Dienststelle, in diesem Fall PolDO, beantragt werden. Hierbei kam es in der Vergangenheit bei allen eintragenden Polizeibehörden immer wieder zu Komplikationen und (bewussten) Verzögerungen.

Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klagte jetzt ein unschuldig Betroffener des Auswärtsderbys gegen die Polizei Dortmund auf Löschung seines Eintrags in der Datei ‘Gewalttäter Sport’. Die Polizei ist in diesem Verfahren jetzt, nach der Einstellung des Strafverfahrens, eingeknickt und hat die Löschung des Eintrags verfügt.

Bleibt uns nur noch zu sagen: „Well done, Thomas Wings“