Am heutigen Tage wurden die Vorsitzenden der Bayer 04 Leverkusen Fanclubs darüber informiert, dass es in den letzten Wochen zu einer Ausarbeitung einer transparenten und in unseren Augen weitestgehend fairen Ablaufpraxis hinsichtlich der Aussprache von Stadionverboten gekommen ist.
Hierzu wurde seitens Bayer 04 Leverkusen ein Ablaufplan veröffentlicht an welchen man sich nun öffentlich bindet und der jedem Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich vor der Stadionverbotskommission zu äußern bevor ein Stadionverbot ausgesprochen wird. Ein äußerst lobenswerter Schritt seitens Bayer 04 – war die Praxis in der Vergangenheit doch höchst umstritten und äußerst undurchsichtig, sodass Betroffene erst ein Stadionverbot und oftmals erst im Nachgang die Möglichkeit bekommen haben sich zu äußern.
Der Ablaufplan wurde unter Mithilfe der Fanbetreuung, des Fanprojektes und durch Einbindung der Kurvenhilfe unter Berücksichtigung der Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten des DFB/der DFL ausgearbeitet.
Die Stadionverbotskommission besteht aus einem Mitglied der Fanbetreuung, einem Mitglied des Fanprojektes, einem unabhängigen Pfarrer und Sozialarbeiter, sowie dem Stadionverbotsbeauftragten.
Zudem hat Bayer 04 bekannt gegeben, dass es mit Lars Küpper, dem Chefjuristen seitens Bayer 04, eine neue Personalie gibt, welche nun als Stadionverbotsbeauftragter fungiert. Auch diesen Schritt empfinden wir als sehr begrüßenswert, da es in der Vergangenheit – nicht ausschließlich aber durchaus oftmals – zur willkürlichen Aussprache von Stadionverboten kam. Hier entstand häufiger der Eindruck, dass persönliche Gründe eine ausgesprochen signifikante Rolle bei der Beurteilung des Betroffenen und der ihm zur Last gelegten Situation spielten.
Im Zuge des neuen Ablaufes gilt es in unseren Augen nun, willkürliche und ungerechtfertigt ausgesprochene Stadionverbote, gerade im Zusammenhang mit den Vorfällen beim Spiel gegen Borussia Mönchengladbach, erneut zu prüfen und aufzuheben.
Den genauen Ablaufplan haben wir hier abgebildet, sodass es jedem möglich ist die Beurteilungs- und Vergabepraxis nachvollziehen zu können.
Ein Wermutstropfen bleibt allerdings – so finden Gästefans in diesem Ablaufplan keine Berücksichtigung, obwohl die Kurvenhilfe sich auch für die Aufnahme dieser in der Ablaufpraxis eingesetzt hat.
Abschließend bleibt zu sagen, dass dieser Schritt für die heimische Fanszene durchaus ein richtiger, wichtiger und auch zukunftsweisender hinsichtlich eines fairen und transparenten Umganges zwischen Verein und Fans darstellt.
Generell bleibt dennoch festzuhalten, dass ein Stadionverbot kein adäquates Mittel der Rechtsprechung darstellt.