Vor dem Derby am 29.11.2014 kam es zwischen einer Gruppe Leverkusener Fans und einer Gruppe „aus der verbotenen Stadt“ zu einer Auseinandersetzung. Ein Bayer Fan wurde wegen Körperverletzung in Gewahrsam genommen, nachdem er eine Kopfnuss sowie Schläge und Tritte verteilt hatte. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Körperverletzung. Der Anwalt der Kurvenhilfe konnte erreichen, dass das Verfahren ohne Hauptverhandlung gegen Zahlung von 500 Euro an einen der Geschädigten nach § 153a der Strafprozessordnung eingestellt wurde.