Am 23.08.2014 kam es vor dem Hauptbahnhof in Dortmund zu einem Polizeieinsatz, der aus Sicht der Kurvenhilfe unangebracht und überzogen war. Die Polizisten stürmten in die Menge der gerade angekommenen Bayer-Fans und zogen eine Vielzahl Unbeteiligter in Mitleidenschaft um einem Fan habhaft zu werden. In der Hektik der Ereignisse entglitt einem Fan die Kontrolle und er schlug mit einer Fahnenstange auf einen behelmten Polizisten. Sodann erhielt er einen Faustschlag durch einen anderen Polizisten gegen sein Ohr und musste sich später in ärztliche Behandlung begeben.
Belangt wurde natürlich nur der Bayer-Fan. Der Einsatz der Polizisten wurde bis heute keiner kritischen Überprüfung unterzogen. Aufgrund der eindeutigen Beweislage gegen den Fan (Videoaufnahmen) ging es darum eine möglichst milde Strafe zu erhalten. Durch den Anwalt der Kurvenhilfe konnte vor dem Amtsgericht Dortmund letztlich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen erreicht werden. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, und eine Zahlung von 500 Euro gefordert.
Ein weiterer Bayer-Fan musste sich im Rahmen des zuvor genannten Einsatzes der Polizisten vor dem Amtsgericht Dortmund verantworten. Er hatte einen Strafbefehl des Amtsgerichts Dortmund über eine Geldstrafe wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhalten. Durch den Anwalt der Kurvenhilfe wurde hiergegen Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung konnte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 300 Euro an die Dortmunder Tafel erreicht werden. Der Bayer-Fan ist damit nicht verurteilt. Die Kosten des Verfahrens fielen zudem der Staatskasse zur Last.