Hallo Fanszene,
vor mittlerweile knapp drei Jahren kam es beim Gastspiel in Augsburg zu unverhältnismäßigen Auseinandersetzungen mit dem eingesetzten Ordnerpersonal und im Nachgang auch mit der Polizei. Auslöser hierfür war das Verbot von Tifo-Material, aufgrund einer im Vorjahr gezeigten Pyroshow, welchem sich die aktive Fanszene widersetzte. Im Zuge dessen kam es auf beiden Seiten im Streit um eine mitgebrachte Zaunfahne zu verletzten (wir berichteten). Nach Einsicht der Akten und Abschluss der Verfahren wollen wir an dieser Stelle den Bogen kurz zurückspannen, die Erkenntnisse aus dem Verfahren mit euch teilen und ebenfalls auf Strafen bzw. fragwürdige Fakten eingehen.
Nach den Ereignissen wurde seitens der örtlichen Presse getitelt „Leverkusener Ultras schlagen sechs Ordner krankenhausreif“. Des Weiteren wurde ausgeführt, dass einem Polizeibeamten in die Genitalien getreten worden sein soll. Für die Geschehnisse entschuldigte sich der Verein Bayer 04 Leverkusen bei den Augsburger Verantwortlichen, ohne die Seite der eigenen Anhänger gehört zu haben, geschweige denn hören zu wollen.
Die Erkenntnisse aus den Akten wiederum zeigen alles andere – aber keine krankenhausreif geschlagenen Ordner. Vielmehr waren Fotos hinterlegt, deren Beweiskraft aufgrund ihrer schlechten Qualität durchaus hinterfragt werden darf und muss. So waren auf den Bildern Ordner zu erkennen, die verschiedene Körperstellen in die Kamera hielten. Die Unterschrift der Bilder führte aus, was angeblich zu sehen sein soll: „Rötungen“, „Hämatome“, „Reizungen der Haut“.
Dass sich an dieser Stelle die sechs angeblichen krankenhausreifen Verletzungen in Hämatome auflösen, spottet schon fast der Tatsache was tatsächlich auf den Bildern zu erkennen war – nämlich nichts. Auch die beigelegten Videos ließen keine Situation erkennen, in welcher einer der Ordner oder ein Polizist mit Faustschlägen oder Tritten traktiert wurde.
Zu sehen ist stattdessen wie sich der Ordner, welcher mit zwei Kollegen einem Mitglied der Ultraszene unter Gewaltanwendung eine Zaunfahne entriss, ein Tauziehen mit mehreren Personen um die Zaunfahne liefert. Nachdem dies von der Polizei bemerkt und selbige in die Situation eingreift, kommt es zwischen Fanszene und Polizei zu einer Schubserei. Auch hier ist kein gewalttätiges Vorgehen in Form von Tritten oder Schlägen seitens Fanszene gegen die eingesetzten Beamten zu beobachten. Im Zuge dieser Schubserei versuchten Ordner immer wieder von hinten durch die Polizeikette zu springen, um mit sogenannten Sicherheitshandschuhen wieder und wieder vor den Augen der eingesetzten Beamten auf Teile der Fanszene einzuschlagen, bis diese letztlich von der Polizei wieder zurück in den Block gedrängt wird. Das Video hierzu liegt der Kurvenhilfe vor.
Im Nachgang wurde diese Schubserei als gemeinschaftliches Vorgehen gegen die eingesetzten Beamten gewertet, weshalb das Amtsgericht Augsburg ca. 30 Strafbefehle aufgrund von Landfriedensbruch mit einer Gesamthöhe von knapp 50.000,00 € ausstellte. Darüber hinaus wurde eine Person zum Haupttäter erklärt. Hier gab es keinen Strafbefehl, sondern eine Anklage und darauffolgend die Ladung zum Gerichtstermin.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg übertrug bei allen nicht volljährigen Beschuldigten die Verantwortung an das Amtsgericht Köln. Dass dies eine komplett andere Auffassung der Geschehnisse hatte, beweist die Tatsache dass die Verfahren, welche letztendlich in Köln anhängig waren, alle samt eingestellt wurden.
Natürlich versuchten die Betroffenen mithilfe der konsultierten Anwälte gegen die vom Amtsgericht Augsburg ausgesprochenen Strafbefehle vorzugehen und erhoben Einspruch. Im Zuge der Kommunikation zwischen Rechtsbeiständen und Staatsanwaltschaft wurde allerdings schnell klar, dass man hier zu keiner Einigung kommen würde. Das Augsburger Amtsgericht wurde seinem Ruf als härtestes Gericht der Bundesrepublik gerecht. Seitens des Staatsanwaltes wurden sehr deutlich darauf hingewiesen, dass es zu einer empfindlichen Erhöhung der Geldstrafen kommen würde, sollte man es zu einem Prozess kommen lassen. Auch wurde deutlich gemacht, dass mit einer wesentlich härteren Bestrafung hinsichtlich des Strafmaßes zu rechnen wäre, würde man vor Gericht antreten.
Da man hinsichtlich dieser Verfahren frühestens mit einer Einstellung vor Gericht rechnen konnte, was zur Folge hätte, dass die Prozesskosten von den Angeklagten getragen hätten werden müssen, stand der Strafbefehl und die anstehenden Prozesskosten (u.a. aufgrund der Menge an geladenen Zeugen) in keinem Verhältnis, sodass sich die meisten Betroffenen dazu entschieden dem Strafbefehl nachzukommen und diese unsägliche Geschichte ad acta zu legen. Unterm Strich bedeutet das, dass der Freistaat Bayern Strafzahlung in Höhe von ca. 45.000,00 € entgegengenommen hat.
Der vermeintliche Haupttäter wurde aufgrund verbaler Aussagen, welche auf dem Videomitschnitt zu hören waren und die nach Meinung des Gerichtes ausschlaggebend für die Geschehnisse vor Ort waren, zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.
An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass nahezu alle Anzeigen, welche von der Fanszene gegen eingesetzte Ordner oder Polizisten getätigt wurden, von der Staatsanwaltschaft mit der Begründung, dass die von den geschädigten Fans geschilderten Vorkommnisse so überhaupt nicht zutreffend seien, abgeschmettert oder gar rumgedreht und gegen involvierte Personen verwendet wurde. Ein Anwalt der Kurvenhilfe stellte in Frage, dass es hier zu hinreichenden Ermittlungen gegen Ordner und Polizisten gekommen sei und lässt diese Frage nun aktuell durch das Bundesverfassungsgericht klären. Ein Urteil kann sich noch auf Jahre hinziehen.
Zuletzt kam es zu einem Verfahren in welchem geklärt werden sollte, inwiefern der Angeklagte, welcher eine Zaunfahne mit ins Stadion gebracht hat, sich dem Landfriedensbruch schuldig gemacht habe. Dass ihm die Zaunfahne durch die Ordner unter Gewaltanwendung entwendet wurde, sollte aber im Prozess keine Rolle spielen. Schließlich wurde dieser Umstand schon vor dem Prozess ohne jegliche Ermittlungen trotz Angabe von Zeugen seitens der Staatsanwaltschaft als unwahr abgetan.
Während nun zum aktuellen Prozess zwei als Zeugen geladenen Ordner nicht erschienen – einer verbüßte zu diesem Zeitpunkt ironischerweise eine Haftstrafe, ein andere weigerte sich bereits im Vorfeld und tauschte telefonisch Nettigkeiten mit dem Beamten aus – wollte sich ein eingesetzter und geladener Polizist daran erinnern, dass sich der Mandant der Kurvenhilfe zum Zeitpunkt der „Ausschreitungen“ seiner Identitätsfeststellung durch aufziehen einer Kapuze entziehen wollte. Außerdem habe der Angeklagte an vorderster Front mitgemischt. Der Beamte war sich zu 100% sicher, dass es sich bei der Person, welche sich mithilfe der Kapuze anonym halten wollte, um den Angeklagten handelte. Beim gemeinsamen analysieren der Videoaufnahmen musste die Richterin allerdings feststellen, dass auf das Gedächtnis des Beamten doch nicht zu 100% verlass ist. So hatte der Mandant der KHL auf jeglichen Aufnahmen weder eine Kapuze auf, noch befand sich dieser an vorderster Front. Stattdessen war ersichtlich, dass der Angeklagte eine Base-Cap trug und versuchte, sich seitlich an der Wand des Mundloches dieser Situation zu entziehen. Letztendlich stellte die Richterin in diesem Fall das Verfahren ein.
Warum in Kreisen des Sicherheitsdienstes eine Person eingesetzt wird, welche eine Gefängnisstrafe vor der Brust hat, entzieht sich unserer Kenntnis.
Parallel zu dieser rechtlichen Farce setzten sich Mitglieder der Kurvenhilfe bezüglich der ausgesprochenen Stadionverbote mit dem Verantwortlichen des FC Augsburg in Verbindung. Hier musste man feststellen, dass man auf eine Person traf, welche die Vorgänge und Vorfälle differenziert betrachtete, durchaus gesprächsbereit war und sich auch gerne der Kommunikation mit betroffenen Fans stellte. Darüber hinaus schien dieser in seinen Strukturen und in seiner Denkweise offen und kein Stück eingefahren oder voreingenommen zu sein. Der Stadionverbots- & Sicherheitsbeauftragte macht sich ein eigenes Bild von den vorstellig werdenden Personen und so kam es, dass langsam aber sich noch vor Ablauf der Fristen ein Stadionverbot nach dem anderen aufgehoben wurde. Nicht nur das – so wurde beim darauffolgenden Gastspiel in Augsburg das Angebot seitens FCA unterbreitet, die derzeit mitreisenden Stadionverbotler im Rahmen einer Ausnahme und im Rahmen des Hausrechtes an diesem Spieltag vom Stadionverbot zu befreien, sodass es tatsächlich dazu kam, dass sich die Stadionverbotler an diesem Tag keine Lokalität suchen mussten, sondern zusammen mit ihren Freunden das Stadion betreten durften. Chapeau – vor dieser Entscheidung ziehen wir den Hut!
Selbstverständlich können wir an dieser Stelle nun resümieren, dass die Fanszene das Verbot einfach hätte akzeptieren können und es dann nicht zu diesem Ausmaß gekommen wäre. Unterm Strich reden wir allerdings über mitgebrachte Banner. Ungefährliche Gegenstände, denen eine hohe Bedeutung innerhalb der Fanstrukturen beigemessen wird. Ob ein einfaches Tagesstadionverbot und ein normaler Umgang untereinander, nicht die bessere Wahl in der angesprochenen Situation gewesen wäre, lässt sich aber mit Sicherheit diskutieren.
Letztendlich bleibt nun leider festzuhalten, dass durch Materialverbote eine Situation herbeigeführt wurde, die mit Sicherheit um einiges verfahrener und auch gefährlicher für alle Beteiligten gewesen ist, als der Ursprung dieses Verbotes es hätte jemals sein können. Dass es während dem Einsatz von Pyrotechnik zu keinen Verletzten gekommen ist, dafür aber im Nachgang aufgrund von Materialverboten mehrere Personen geschädigt wurden, ist bezeichnend für den Umgang seitens der Verbände rund um die Thematik Pyrotechnik und Fanmaterialien.