Am 15.02.2014 kam es nach dem Heimspiel gegen Schalke auf der Bismarckstraße zu einer Auseinandersetzung zwischen rivalisierenden Fans. Ein Bayer-Fan, der mit seinem Sohn eigentlich nur nach Hause wollte, sah sich plötzlich von Polizisten umringt und mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung konfrontiert. Einige Zeit später erhielt er bundesweites Stadionverbot durch Bayer 04 Leverkusen. Der Anwalt der Kurvenhilfe nahm sich der Sache an und stellte fest, dass die Zeugenaussagen voller Widersprüche waren. Dies insbesondere auch hinsichtlich der „Identifizierung“ des vermeintlichen Haupttäters, hier der Bayer-Fan. Nach und nach wurden aufgrund der Intervention der Verteidigung weitere Zeugenaussagen eingeholt und das Verfahren völlig zu Recht, mangels hinreichenden Tatverdachts, eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Bayer-Fan bereits über ein Jahr bundesweites Stadionverbot. Dieses wurde zwischenzeitlich wieder aufgehoben.