Für die Entnahme von Blut ist ein richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Beschluss nötig. Leider wird dieser häufig von der Polizei umgangen mit dem Hinweis auf „Gefahr im Verzug“, weil bis zum Abwarten der Erteilung eines Beschlusses der Alkoholwert sinken könnte! Leider hat sich die Blutentnahme ohne richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Anordnung in der Praxis eingebürgert, vor allem bei Autofahrern.