Die Polizei muss einem mitteilen, dass man als Zeuge befragt wird! Grundsätzlich gilt hier: Wenn man aussagt, muss es der Wahrheit entsprechen! Ansonsten kann es sein, dass man sich eine Anzeige wegen Strafvereitelung oder Falschaussage einhandelt! Es ist weder strafbar noch ordnungswidrig, bei einer polizeilichen Zeugenvernehmung nicht zu erscheinen. Der Vorladung als Zeuge durch die Polizei muss man also nicht Folge leisten.

Es kann dann aber passieren, dass eine staatsanwaltschaftliche oder eine richterliche Vernehmung angeordnet wird, zu der man wiederum erscheinen muss. Ein Anwalt an eurer Seite als Zeugenbeistand ist immer möglich. Bitte immer vom Anwalt beraten lassen, möglicherweise habt ihr auch ein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht!

Tipp: Finger weg von sogenannten Aussagen, um einen Freundschaftsdienst zu machen! Des öfteren haben Zeugen den Gerichtssaal bei Falschaussagen nicht mehr als freier Mann verlassen! Gerichte lassen sich nicht gerne belügen!