Die Polizei muss einem mitteilen, dass man Beschuldigter ist und was zur Last gelegt wird! Nach Angabe der Personalien, hat man als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern. Von diesem Grundrecht sollte jeder Beschuldigte Gebrauch machen! Dadurch entsteht euch kein Nachteil.

Tipp: Das Wichtigste: Mach auf keinen Fall Angaben zur Sache! Viele denken, dass es gut ist, mit den Beamten zu sprechen. Das ist nicht richtig! Oft sagen die Ermittler zu Beschuldigten, dass sie aussagen sollen, dann würden sie nicht so hart bestraft und sich alles aufklären. Glaubt das nicht! Oder die Polizisten bieten Euch das Du und eine Zigarette an und verwickeln euch in ein scheinbar freundschaftliches Gespräch. Juristen bezeichnen diese Vorgehensweise als kriminalistische List. Die ist zwar nicht verboten, für Beschuldigte aber äußerst gefährlich.

Beachtet immer: Ohne den Rat eures Rechtsanwalts solltet Ihr keinesfalls aussagen. Du kannst als Betroffener nicht erkennen, welche Aussage für dich gut ist und welche schlecht. Fehler zu Beginn des Verfahrens sind oft nicht mehr wiedergutzumachen.