Im nachfolgenden dokumentieren wir die zukünftige Vorgehensweise von Bayer 04 Leverkusen bei der Aussprache von Stadionverboten, diese Vorgehensweise gilt leider nicht für Gästefans:
➢ Meldung durch Polizei an Verein, dass nach § 4 der Stadionverbotsrichtlinien des DFB ein Vorfall gegen einen Fan vorliegt.
➢ Anschreiben von Bayer 04 an den Fan, dass es nach § 4 einen Vorfall gab und ihm ein mögliches Stadionverbot droht.
➢ Im Anschreiben wird ihm ein Anhörungsrecht vor der Stadionverbotskommission gewährt.
Mit einem Antwortschreiben beantragt er einen Termin, vor der Kommission und erlaubt der Kommission Infos einzuholen. (Entbindung Datenschutz usw.)
(Keine schriftliche Stellungnahmen mehr)
➢ Zeitliche Frist für das Antwortschreiben: 5 Werktage.
➢ Stadionverbotskommission tagt innerhalb von 10 Werktagen nach dem ersten Anschreiben (also idealerweise vor dem nächsten Heimspiel)!
➢ Beratung der Kommission an diesem Tag.
➢ Stadionverbotsbeauftragter gibt seine Entscheidung am Folgetag bekannt! Mündlich an Kommissionmitglieder und schriftlich an den Fan!
Ausnahmen: (Keinem Fan wird die Möglichkeit abgesprochen, vor der Kommission vorzusprechen)
➢ „Nachgewiesener“ krasser Fall von Körperverletzung (Opferschutz).
➢ „Nachgewiesener“ Fall von unerlaubter Nutzung von Pyrotechnik.
In diesen Fällen wird das Stadionverbot sofort ausgesprochen und die Stadionverbotskommission tagt auf Anfrage im Nachgang.
Der Betroffene hat jederzeit nach Erlass des Stadionverbotes die Möglichkeit, Tatsachen vorzubringen, die zu einer Rücknahme oder einer Reduzierung des Stadionverbotes führen. Die Stadionverbotskommission wird alle Eingaben hierzu gewissenhaft prüfen.