Im Regelfall wird ein Stadionverbot von einem Verein ausgesprochen. Hier gibt es bei jedem Club einen sogenannten Stadionverbotsbeauftragten, welcher die ihm vorgelegten Fälle bewertet und dem danach die Entscheidung obliegt, ob ein Stadionverbot ausgesprochen wird oder nicht und wenn ja wie lange. Da alle Lizenzvereine der deutschen Profifußballigen die von den anderen Vereinen ausgesprochenen Stadionverbote per se übernehmen, gelten diese meist auch bundesweit für die ersten fünf Ligen. Das heißt, dass das Betreten eines Fußballstadions – speziell an Veranstaltungstagen- verboten ist. Mit der Ausstellung eines Stadionverbots erfolgt in der Regel auch ein Eintrag in die umstrittene Datei „Gewalttäter Sport“, welche von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) in Duisburg geführt wird.

Wie in den letzten Monaten bekannt geworden ist führen mehrere Polizeidienststellen deutschlandweit und (auch in NRW) eigene Karteien mit personenbezogenen Daten. Ob Eure Daten in einer solchen Kartei gespeichert sind lässt sich mit Hilfe eines Auskunftsersuchen heraus finden. Beispielformulare können über unsere E-Mail-Adresse info@kurvenhilfeleverkusen.de angefragt werden.

Dieser Eintrag kann auch im Alltag gewisse Auswirkungen für den Betroffenen auch außerhalb von Fußballveranstaltungen haben. In jeder Polizeikontrolle werden Polizisten auf den Eintrag in die Datei „Gewalttäter Sport“ hingewiesen und werden euch Fragen rund um eure Aktivität bei Fußballspiele stellen. Der Eintrag kann euch auch beim Ausreisen beispielsweise in den Urlaub oder auf Dienstreise hindern. So ist es kein Einzelfall, dass Personen nicht ausreisen durften, weil für die Behörden die Gefahr bestand, dass diese Personen nur bezüglich eines Fußballspiels in ein gewisses Land reisen und vor Ort ein Sicherheitsrisiko darstellen würden.

Solltet ihr also mal mit eurer Familie oder eurem Arbeitgeber in ein fremdes Land reisen, kann der Eintrag in diese Datei euch einen Strich durch die Rechnung machen und noch schlimmer: Euer Ansehen bei Freunden/Bekannten oder gar beim Arbeitgeber in Misskredit bringen. Wir raten euch deswegen, euch bei der zuständigen Polizeibehörde mithilfe eines Auskunftsersuchen zu erkundigen, ob über euch ein Eintrag in dieser Datei vorliegt. Mithilfe eines weiteren Formulars könnt ihr die Löschung eurer Daten aus der Datei beantragen. Ohne Eigeninitiative wird der Eintrag frühestens nach fünf Jahren gelöscht, auch dann, wenn gegen euch nichts vorliegt oder ein Ermittlungsverfahren bereits eingestellt wurde. Alle Formulare können bei uns via Mail angefragt werden.

Wenn ihr trotz Stadionverbot ein Fußballstadion betretet, wird dies in der Regel mit einer Anzeige wegen Hausfriedensburches und unter Umständen mit einer Erhöhung der Stadionverbotszeit  geahndet.