Endlich mal samstags in Augsburg dachten sich viele Bayer-Fans und nutzten den angebotenen Sonderzug dorthin. Im Vorfeld bemühte sich die KHL darum, dass an der Zugfahrt auch die „Stadionverbotler“ teilnehmen durften. Dies wurde letztlich seitens des Vereins abgelehnt. Ob wissentlich oder nicht nutzen acht Bayer-Fans mit Stadionverbot den Sonderzug auf der Hin- und Rückfahrt. Hierbei wurden sie auch von Ordnern und Polizisten gesehen. Eine Ansprache oder Verweisung aus dem Zug erfolgte nicht. Zu Zwischenfällen kam es durch die „Stadionverbotler“ ebenfalls nicht. Doch dann wurde gegen alle Acht ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch auf Anzeige von Bayer 04 Leverkusen eingeleitet. Der Anwalt der Kurvenhilfe übernahm die Vertretung eines der Beschuldigten und legte dar, warum hier überhaupt kein Straftatbestand erfüllt sei. Gleichzeitig bemühte sich die KHL in einem intensiven Austausch mit den verschiedenen Gremien und dem Verein um eine Rücknahme der Strafanzeige. Beides fruchtete und die Staatsanwaltschaft Köln stelle das Verfahren gegen alle acht Bayer-Fans nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung ein.