Nach dem Heimspiel gegen Nürnberg am 30.11.2013 besuchten viele Bayer 04 Fans den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Wiesdorf. Auf diesem befand sich auch ein Fan des FC Nürnberg, der im Laufe des Abends zur Herausgabe seines Fan-Schals gezwungen worden sein soll. Die alarmierte Polizei hat daraufhin die Personalien mehrerer Bayer-Fans aufgenommen, auf die eine Beschreibung des Opfers passte und gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Raub und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Der Anwalt der Kurvenhilfe vertrat einen der Beschuldigten und brachte erhebliche Bedenken gegen die Tatvorwürfe vor. Anstatt hieraus die richtige Konsequenz zu ziehen wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft gegen alle Beschuldigten nach §§ 45 Abs.1 in Verbindung mit § 109 JGG eingestellt, welches einer Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPo ähnelt. Ein Rechtsmittel gegen diese Form der Einstellung ist nicht eröffnet. Gleichwohl bleiben so aber die von Bayer 04 Leverkusen verhängten Stadionverbote bestehen, da es sich um keine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPo handelt.