Im Vorfeld des Derbys am 25.04.2015 in der verbotenen Stadt kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Anhängern beider Vereinen. Einem Bayer-Fan wurde vorgeworfen hieran beteiligt gewesen zu sein und ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen ihn geführt. Gleichzeitig erhielt er ein mehrjähriges, bundesweites Stadionverbot. Übereinstimmend stellten der Anwalt der Kurvenhilfe und die Staatsanwaltschaft Köln fest, dass die Beweislage nicht ausreichend ist und folgerichtig wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Das Stadionverbot wurde aufgehoben.